Wie lange kann „Strassburg“ verlangen, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wird?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg lehnte soeben zahlreiche Klagen aus der Türkei gegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, weil die Klagenden den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hätten (Link zum Bericht der FAZ). Was bedeutet eine Situation in einem Land wie der Türkei, aber eventuell auch in Russland, Polen und Rumänien, wie sie im hier verlinkten Interview
