Was – und wem – nützt die “Strassburger” Rechtsprechung?
Nach dem Willen der Initianten der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)” soll sich die Schweiz auf den Pfad Russlands begeben: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – und somit die Europäische Menschenrechtskonvention – soll ihre Verbindlichkeit verlieren. Im Abstimmungskampf wird debattiert werden, was die Geltung der EMRK und der “Strassburger” Rechtsprechung in…