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Kategorie: EMRK & Grundrechte
654 Artikel

„Political Correctness und Freie Meinung – Harmonie oder Diskrepanz?“

Das Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich lädt zu einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel „Political Correctness und Freie Meinung – Harmonie oder Diskrepanz?“ ein. Es diskutieren Prof. Dr. Hans-Johann Glock (Professor für Philosophie, Universität Zürich), und Dr. Milosz Matuschek (Jurist, NZZ-Kolumnist und Stv. Chefredaktor des „Schweizer Monats“). Die Veranstaltung findet am Dienstag, 3. Dezember 2019, 18.15 im Hauptgebäude der Universität Zürich, Hörsaal KOL G-204, statt.

Die Uiguren-Lager erfordern Grundsatzdiskussion und Entscheid über internationale Menschenrechtspolitik

Welche Priorität hat Menschenrechtspolitik in den Aussenbeziehungen der Schweiz? Die Enthüllung, dass in China Hunderttausende Uiguren in „Umerziehungslagern“ gefangen gehalten und misshandelt werden, zwingen zu einer Grundsatzdiskussion und zum aufrichtigen Entscheid, welche praktische Bedeutung, welche Priorität die Menschenrechtspolitik in den Aussen- und Aussenwirtschaftsbeziehungen der Schweiz hat. Das Ergebnis wird sich auch auf das Verhalten gegenüber anderen Staaten erstrecken, zum Beispiel Saudiarabien. Das

Bedrohung der Menschenrechte: Allgegenwärtige Überwachung durch Facebook und Google

Amnesty International hat einen Bericht zur Bedrohung der Menschenrechte durch Facebook und Google verfasst. Aus der Medienmitteilung: „Die allgegenwärtige Überwachung von Milliarden Menschen durch Facebook und Google stellt eine Bedrohung für die Menschenrechte dar. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in einem neuen Bericht, in dem ein radikaler Umbau der Geschäftsmodelle der Tech-Giganten gefordert wird.“ Link zur Medienmitteilung: Link zum

5.-10- Dezember 2019: Human Rights Film Festival Zurich – der Jugend gewidmet

Das Human Rights Film Festival Zurich gibt es seit fünf, die Kinderrechtskonvention seit dreissig Jahren. Sascha Lara Bleuler, die Direktorin des Festivals, schreibt dazu im gedruckten Programm: „Auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen feiert: Sie wird dieses Jahr 30 Jahre alt, ein runder Geburtstag, der nachdenklich stimnmt. Noch immer werden Kinderrechte wie Bildung, Freiheit oder ein gewaltfreies Leben missachtet. Die

Nationale Menschenrechts-Institution: Kommt jetzt die Gesetzesvorlage?

Die Kreise, die sich für die Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution einsetzen, erwarten, dass der Bundesrat dem Parlament demnächst eine Gesetzesvorlage überweist. Die Informationslage ist aber noch nicht ganz klar. In dieser Situation lohnt sich ein Rückblick. Humanrights.ch hat die bald achtzehnjährige (Leidens-)Geschichte zusammengefasst: Nationale Menschenrechtsinstitution – Chronologie Siehe auch „NMRI – das Wichtigste inKürze“

NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz zu den neuen Antiterror-Gesetzen

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz fordert den Gesetzgeber auf, von den präventiv-polizeilichen Massnahmen ganz abzusehen und die problematischen Vorschläge im Strafrecht zu streichen. Link zur Medienmitteilung. Link zur Stellungnahme zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Link zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Terrorismus und organisierte Kriminalität. La plateforme des ONG suisses pour les droits humains appelle le législateur à renoncer

Umsetzung der UNO-Behindertenrechts-Konvention in der Schweiz

Die UNO-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Aber wie soll das in der Praxis aussehen? Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) erarbeitet eine neue Website, die ausgewählte Umsetzungsbeispiele aus sechs Kantonen als «Good Practices» vorstellt. Das Besondere daran: Die Website wird barrierefrei programmiert und auch in Leichter Sprache verfügbar sein. Link zur Mitteilung des SKMR:

Ein neues Informationsangebot von humanrights.ch

Ab sofort begleitet humanrights.ch Gesetzgebungsprozesse mit dem Wichtigsten in Kürze, einer Chronologie der Ereignisse sowie einem Argumentarium aus menschenrechtlicher Sicht. Entdecken Sie dieses neue Angebot anhand der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und der Konzernverantwortungsinitiative. Link zur neuen Webseite: deutsch français

John Ruggie zur Schweizer Debatte über Konzernverantwortung für Menschenrechte

John Ruggie, geistiger Vater der UNO-Leitsätze zu Wirtschaft und Menschenrechte und Experte für «Business and Government» der Harvard University hält Schweizer Wirtschaftsverbänden zwei Fehlbeurteilungen vor. Markus Mugglin fasst Ruggies Brief so zusammen: „Erstens müssten die Unternehmen die Menschenrechte respektieren unabhängig davon, ob Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Das sei gerade eine der wichtigen Errungenschaften des UNO-Regelwerks. Von den Staaten werde auch erwartet,

Menschenrechte und Killer-Roboter

Das Europa-Institut an der Universität Zürich lädt zu einer Veranstaltung ein: „Losing Humanity: The Human Right Implications of Killer Robots“. Vortrag von Stephen Goose, Director of Human Rights Watch’s Arms Division, am Mittwoch, 6. November 2019, 18.30, ETH Zentrum. Link zur Ausschreibung.  

UNO-Sonderbeauftragter warnt vor menschenrechtsfreien Zonen im Algorithmen-gesteuerten Sozialstaat

Der UNO-Sonderbeauftragte für extreme Armut, Philip Alston, hat einen Bericht zum digitalen Sozialstaat und Menschenrechten („report on digital welfare states and human rights“) verfasst. In diesem Bericht weist er darauf hin, dass die Systeme des Sozialschutzes und der Sozialhilfe zunehmend durch digitale Daten und Technologien gesteuert werden. Der Sonderbeauftragte warnt mit starker Sprache vor dem Szenario, dass sich Staaten ungewollt und

Film Festival Diritti Umani Lugano 2019 (1)

Notizen von einem Kurzbesuch am Film Festival Diritti Umani in Lugano. Sie ergaben sich nur aus einem Kurzbesuch von Donnerstagmorgen, 10.10., bis Freitagmittag, 11.10.19, und sind deshalb nicht repräsentativ für das Programm. Die vier hier vorgestellten Filme handelten weniger von Verletzung der Menschenrechte von Individuen, als von politischen Verhältnissen und Vorgängen, die menschenrechtlich relevant sind. Teilweise war eine gewisse Anstrengung nötig,

Dick Marty über Bestrafung von Menschenrechts-verletzung, insb. Vergewaltigung, im Krieg

Film Festial Diritti Umani in Lugano:   Interview mit Dick Marty nach der Vorführung des Films „ZERO IMPUNITY“, der sich gegen Straflosigkeit sexueller Gewalt in Kriegsgebieten richtet. Interviewerin: Chiara Anita Guerzoni, responsabile formazione Amnesty International.   Aus den Ausführungen Dick Martys:   Die Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg und Tokio stellten einen Wendepunkt dar: Krieg wurde nicht mehr als Rechtfertigung schwerer Verbrechen anerkannt.

Jugendarbeit für Menschenrechte

Mustergültiges Film Festival Diritti Umani in Lugano: An zahlreichen Filmvorführungen nehmen Klassen des Liceo Lugano teil. Die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten wirken rege an den Nachbesprechungen mit.  

UNO auf dem Weg zu Konvention über menschenrechtliche Pflichten von Unternehmen

Zum ersten Mal will die UNO die menschenrechtlichen Pflichten von Unternehmen in einer Konvention verbindlich regulieren. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat den zweiten Entwurf der Konvention analysiert. Im Zentrum stehen dabei die Sorgfaltspflicht und die Haftung für Menschenrechtsbeeinträchtigungen, die von Unternehmen begangen wurden. Link zur SKMR-Analyse: deutsch français Auszug aus der SKMR-Analyse: „(…) Die geplante neue Konvention stellt im

Beachtung der Menschenrechte durch Unternehmen: Eine Studie, die mehr Aufmerksamkeit verdient

Ende 2018 wurde die «Bestandesaufnahme über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen» publiziert. Verfasst hatte sie im Auftrag des Bundes das Beratungsunternehmen «twentyfifty». Markus Mugglin, vormals Leiter der SRF-Sendung „Echo der Zeit“ und derzeit unter anderem Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, rückt diese Studie ins Licht (Link zum Artikel). Auszug: „Die Studie

Menschen mit Behinderung in politischen Prozessen

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen, die sie betreffen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat untersucht, wie es sich in der Schweiz damit verhält, und macht Vorschläge für eine bessere Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Link zur Mitteilung deutsch français Link zur Kurzstudie von Dr. Nula Frei, Universität Freiburg i.Ue.      

Neue Asylinitiative aus SVP-Kreisen

Parlamentarische Initiative von Nationalrat Luzi Stamm, publiziert auf seiner Webseite: „Die Bundesverfassung sei folgendermassen zu ergänzen (evt. Art. 121 bis BV)  Abs. 1: Die Schweiz beteiligt sich im Ausland an Schutzzonen mit Hilfszentren, in denen Asyl- und Schutzsuchende möglichst nahe am Krisengebiet untergebracht, beschützt und verpflegt werden können. Der Bund unterstützt die dort geleistete Hilfe, insbesondere, wenn diese durch Schweizer

Film Festival Diritti Umani Lugano

Vom 9.-13. Oktober 2019 findet zum sechsten Mal das Film Festival Diritti Umani Lugano statt. Billettvorverkauf ab 20. September. Link zur Ausschreibung.  

Anne Seydoux-Christe: „Pour une institution nationale indépendante des droits humains“

Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) plädiert in ihrer  Kolumne im „Matin Dimanche“ vom 15. September 2019 für eine rasche Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution. Die Autorin ist Mitglied des Beirats des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Auszug: „(…) Après moult tergiversations, le Conseil fédéral a décidé en 2009 de créer, dans le cadre d’un projet pilote de cinq ans, un centre de

Menschenrechte – von Kompetenzzentrum zu Institution: Bundesrat beantragt Annahme der Motion Quadranti

Der Bundesrat beantragt National- und Ständerat die Annahme der Motion von Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP,Zürich) und Mitunterzeichnenden, mit der er beauftragt werden soll: 1. die Gesetzesvorlage zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) dem Parlament rasch zu unterbreiten 2. sicherzustellen, dass das seit neun Jahren bestehende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit fortführen kann, bis das NRMI-Gesetz in Kraft tritt.

Zwangseinweisungen: Gemeint sind Flüchtlinge, betroffen können alle Armen sein

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat per 1. März 2019 die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung angepasst und folgende neue Bestimmung aufgenommen: «Personen, die in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung bedürfen, können zur Umsetzung entsprechender Betreuungs- oder Integrationsmassnahmen einer Unterkunft zugewiesen werden.» Diese Bestimmung erinnert an die willkürlichen administrativen Versorgungen, die in den letzten Jahren untersucht wurden. Die  Unabhängige Expertenkommission stellte soeben ihre Empfehlungen vor. Die

Veranstaltung mit Helen Keller: „Rechtsstaatliche Anforderungen an Richterwahlen“

Die Justiz-Initiative hat die Demokratischen Juristinnen und Juristen veranlasst, eine Veranstaltung zum Thema „Rechtsstaatliche Anforderungen an Richterwahlen“ durchzuführen. Referentin ist Prof. Helen Keller, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 26. September 2019, um 19.00 im Kollegienhaus Universität Basel, Petersplatz 1, Raum 035 statt. Die Ausschreibung finden Sie hier.

Soll Sozialhilfe nicht mehr zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören?

„Massnahmen der sozialen Hilfe“ gehören nach geltendem Recht zu den „besonders schützenswerten Personendaten“ (Art. 3 Bst. c Ziff. 4 des Datenschutzgesetzes). Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) hat die Totalrevision des Datenschutzgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Und sie belastete diese Vorlage, die, wie das Abstimmungsergebnis zeigt, an sich schon sehr umstritten ist,

Vom Kompetenzzentrum zur Institution: Kommt es zur Zeitlücke in der Menschenrechts-Prävention?

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll zur Jahreswende 2020/21 durch die Nationale Menschenrechts-Institution (NMRI) abgelöst werden. Aber es ist unsicher, ob die NMRI bis dann bereitsteht. Deshalb muss der Beschluss, das SKMR per Ende 2020 aufzuheben, abgeändert werden: Das SKMR, eine wichtige präventive Institution zum Schutz der Menschenrechte, mit einem eindrücklichen Leistungsausweis, soll weiterarbeiten können, bis die NMRI tatsächlich tätig wird.

Debatte über die subsidiäre Verfassungsbeschwerde neu lanciert

In der NZZ wird eine hochstehende Debatte über die Frage geführt, ob die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abgeschafft werden soll. Die Vorlage zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes kommt in den Ständerat als Zweitrat. Neu lanciert wurde die Debatte am 16.7.19 durch einen Meinungsartikel von Dr. Markus Mohler, vormals Staatsanwalt und Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, unter dem Titel „Revision des Bundesgerichtsgesetzes: Abbau von Rechtsstaatlichkeit“, gefolgt von Beiträgen von Prof.

Administrative Versorgung: Weitere Forschungsergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission

Unter dem Titel „Ordnung, Moral und Zwang. Administrative Versorgung und Behördenpraxis / Ordre, Morale et Contrainte. Internements administratifs et pratique des autorités“ legt die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgung im Band 7 ihrer Veröffentlichungen weitere Forschungsergebnisse vor (Rahel Bühler, Sara Galle, Flavia Grossmann, Matthieu Lavoyer, Michael Mülli, Emmanuel Neuhaus, Nadja Ramsauer). Auszug aus Zusammenfassung / Résumé (auch in französischer Sprache im selben Dokument): „Soziale Risiken

„Die Seele des Umweltrechts“: In memoriam Dr. iur. Dr. h.c. Ursula Brunner

Am 17. Juli ist Ursula Brunner, Rechtsanwältin, Dr. iur., Dr. h.c., nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren gestorben. Aus ihrem vielfältigen Wirken sei herausgegriffen, dass sie Präsidentin der Vereinigung für Umweltrecht, Vorsitzende der Redaktionskommission der Fachzeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» und Stiftungsrätin der Landis & Gyr Stiftung war. Auszug aus der von Professor Alain Griffel verfassten Würdigung, die im „Tages-Anzeiger“ vom Mittwoch,

Nach der Entlassung der Sea-Watch-Kapitänin aus der Haft

Eine EInzelrichterin hat Carola Rackete, die Kapitänin der Sea Watch aus der Haft entlassen. Bericht des „Tages-Anzeigers“. Dies ist ein Urteil nach primär straf- und grundrechtlichen Kriterien. Zu weiteren Aspekten, insbesondere des Völkerrechts, äussert sich Professor Oliver Diggelmann (Universität Zürich) in einem Interview, das in der NZZ erschien. Siehe auch den Beitrag von Dana Schmalz (Universität Bremen) über die Pflicht

Journalistin nach Bericht aus besetztem Grundstück wegen Hausfriedensbruchs verurteilt

Ein Einzelrichter im Kanton Luzern hat die Journalistin Jana Avanzini letzte Woche wegen Hausfriedens­bruch verurteilt, weil sie im April 2016 ein besetztes Grund­stück betreten hatte, um für das Online­magazin «Zentralplus» darüber zu berichten. Auszug aus dem Kommentar „Das falsche Signal“ von Dominique Strebel in der „Republik“: „(…)  Nach diesem Entscheid, sollte er rechtskräftig werden, wird kaum ein Journalist das Risiko

Motion eingereicht: Menschenrechts-Institution schaffen – und bis dahin das SKMR beibehalten

Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP, Zürich) hat eine Motion unter dem Titel „Endlich Schaffung der Nationalen Menschenrechtssituation und Übergangslösung mit Beibehaltung des Status quo (Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR)“ eingereicht. Mitunterzeichnende: Yvonne Feri (SP, Aargau), Beat Flach (GLP, Aargau), Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP, Luzern), Balthasar Glättli (Grüne, Zürich), Niklaus-Samuel Gugger (EVP, Zürich), Marianne Streiff-Feller (EVP, Bern), Claudio Zanetti (SVP, Zürich). Begründung: Das Schweizerische

Verletzlichkeit und Würde: Mark E. Villiger zum Schutz älterer Menschen durch Grundrechte

Aus dem Vorwort Professor Mark E. Villigers zum Handbuch „Grundrechte im Alter“ (Sandra Egli et al., eine Publikation des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte); Mark E. Villiger war Richter und Sektionspräsident am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg: „Dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte ist herzlich zu diesem Werk zu gratulieren, das alle wichtigen Fragen der Grundrechte älterer Menschen anspricht und beantwortet.

NMRI und SKMR: „Die lange Bank – das bevorzugte Werkzeug unserer Landesregierung“

Zuschrift von Prof. Dr. iur. Pierre Widmer (Bern), vormals Direktor des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne, Mitglied von „Unser Recht“, in der NZZ vom 14.6.2019, S. 11: „Die lange Bank ist offensichtlich das bevorzugte Werkzeug unserer Landesregierung; es eignet sich am besten, um darauf ein sanftes Ruhekissen auszubreiten. Was sich schon exemplarisch in Bezug auf den Rahmenvertrag mit der EU abspielt,

Fragestunde: Bundesrat riskiert, dass Kompetenzzentrum Menschenrechte ersatzlos verschwindet

Mit einem unrealistischen Zeitplan für den Erlass eines koontroversen Gesetzes zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution riskiert der Bundesrat, dass das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte seine Tätigkeit, gemäss derzeit gültigem Beschluss, Ende 2020 einstellen muss, ohne dass die vorgesehene Nachfolge-Institution bereit ist. Somit ist jetzt klar, dass der Einstellungsbeschluss betreffend das SKMR abgeändert werden muss: Das SKMR muss weiterarbeiten, bis die

„Auf wessen Seite bist du?“ – Wenn der Anspruch auf Strafverteidigung in Frage gestellt wird

Wird es künftig Beschuldigte geben, denen das Recht abgesprochen wird, durch eine Anwältin, einen Anwalt verteidigt zu werden? Dass die Wut über Straftaten Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit bedrängt und schlimmstenfalls aufzuheben droht, ist nicht neu. Wenn solche Fälle eintreten, solche Tendenzen sich verstärken, ist laut und deutlich Einspruch zu erheben und für den Wert der bedrohten Prinzipien einzutreten. Es gibt keine

Weshalb tagen Zwangsmassnahmen-gerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

„In der Dunkelkammer der Justiz“: Unter diesem Titel ging Carlos Hanimann in der „Republik“ der Frage nach, weshalb Zwangsmassnahmengerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. Der Autgor befragte den Richter Thomas Müller: „Wenn man ihn fragt, warum eigentlich die Entscheide des Zwangs­massnahmen­gerichts nicht öffentlich seien, antwortet er wie selbstverständlich: «Weil der Gesetz­geber es vorgibt.» Der Hintergrund ist einleuchtend: «Bis zum rechtskräftigen

Wie der Bundesrat unsere Privatsphäre vor Sozialdetektiven schützen will

Auszug aus der Medienmitteilung des Bundesrates vom 7.6.2019 (Link deutsch français italiano): „Ab dem 1. September 2019 sollen die Sozialversicherungen bei der Betrugsbekämpfung Observationen durchführen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 die Verordnungsbestimmungen zu den Observationen verabschiedet. Die Spezialistinnen und Spezialisten für Observationen benötigen eine Bewilligung und erhalten Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre und zum

„Cassis schiebt neues Menschenrechtszentrum auf die lange Bank“

„Cassis schiebt neues Menschenrechtszentrum auf die lange Bank“: Unter diesem Titel informiert Kathrin Alder in der NZZ von Montag, 27. Mai 2019, über Stand und parteipolitischen Hintergrund dieser leidigen Angelegenheit. Link zum Bericht. Dass Bundesrat Cassis das neue Menschenrechtszentrum auf die lange Bank schiebt, ist an sich schon unerfreulich. Dass er aber das bewährte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (www.skmr.ch) abschaffen

Interpellation Feri „Zur Sachlage und Zukunft des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte“

Nationalrätin Yvonne Feri (SP, Aargau) stellt dem Bundesrat in einer Interpellation fünf Fragen zum Entscheid des Vorstehers des EDA, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) habe seine Tätigkeit Ende 2020 einzustellen: „1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Zukunft des SKMR? 2. Gibt es Pläne, das SKMR ohne Nachfolgelösung zu liquidieren? 3. Gibt es eine Weiterentwicklung des SKMR? 4. Wie sieht

Prävention gegen Verletzung der Menschenrechte

„Eine Nationale Menschenrechtsinstitution stärkt die Prävention gegen Menschenrechtsverletzungen“, stellte „Unser Recht“ in seiner Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution fest. „Die menschenrechtlichen Anforderungen und die Möglichkeiten, Zielkonflikte unter Wahrung der Menschenrechte zu lösen, sind nicht immer leicht zu erkennen. Dies zeigt sich vor allem bei neuen gesellschaftlichen und technologische Entwicklungen: Zum Beispiel, wenn bei der Anwendung

Aufhebung des SKMR, bevor die Nachfolge-Institution steht? Brief des Beirats an Chef und Chefin EDA bzw. EJPD

Trotz hervorragendem Leistungsausweis und grosser Nachfrage nach weiteren Leistungen soll das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) Ende 2020 aufgehoben werden, und dies bevor die vorgesehene Nachfolge-Institution, die Unabhängige Menschenrechts-Institution (NMRI), gesichert und aufgebaut ist. Der Beirat des SKMR hat darüber beraten, und der Präsident und die Vizepräsidentin des Beirats, alt Ständerat Eugen David und Doris Angst, haben Bundesrat Ignazio Cassis

LGBTI-Menschen werden in Gefängnissen mehr als andere zu Gewaltopfern

«En prison, les personnes LGBTI sont surexposées à la violence.» Unter diesem Titel weist „Le Temps“ auf einen Guide der Association pour la prévention de la torture hin, der bestimmt ist „à protéger les détenus qui souffrent en raison de leur orientation sexuelle ou leur identité de genre“. Er bietet Personen, welche Strafanstalten besuchen, Leitlinien für die Verhinderung von Gewalt wegen sexueller Orientierung

René Rhinow: „Alles mit Mass. Aus dem Leben eines Grenzgängers“

„Alles mit Mass. Aus dem Leben eines Grenzgängers“: Unter diesem Titel werden wir demnächst Erinnerungen von René Rhinow lesen können. Unnötig, daran zu erinnern, dass er emeritierter Professor für öffentliches Recht der Universität Basel und ehemaliger freisinniger Ständerat des Kantons Basel-Landschaft ist. Eine öffentliche Buchvernissage findet am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 18.30 bei der UBS in Basel, Aeschenvorstadt 1,

EMRK: Wirkungsschwache Staatenbeschwerde. Organbeschwerde einführen?

„Plädoyer“ greift die Forderung Bundesrichter Thomas Stadelmanns auf, in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), ergänzend zur Individual- und zur Staatenbeschwerde, eine Organbeschwerde einzuführen. Stadelmann hatte diesen Vorschlag bereits im Dezember letzten Jahres gegenüber der „Aargauer Zeitung“ vertreten (Link). Es geht um Staaten, die sich, wie die Türkei, von der Rechtsstaatlichkeit entfernen. Ob es zu Individualbeschwerden kommt, kann von Zufällen abhangen. Oft

Rechte religiöser Minderheiten in der Schweiz: Eine Fallsammlung

Humanrights.ch sammelt seit 2004 Mitteilungen und Nachrichten  zur Rechtsstellung religiöser Minderheiten in der Schweiz: Deutsch Français Neuste Beiträge: Verhüllungsverbote gefährden die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Mit Urteil vom 20. September 2018 entschied das Bundesgericht, dass die Ausführungsgesetze zum Tessiner Verhüllungsverbot mit der Bundesverfassung unvereinbar sind. Diese würden die Meinungs-, Versammlungs-, sowie die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Minorité juive en Suisse: la Confédération participera aux

Jusletter Schwerpunktausgabe „Migrationsrecht“

Jusletter vom 15. April ist dem Migrationsrecht gewidmet. Aus der Einführung der Herausgeber Stefan Schlegel und Alberto Achermann: „(…) Wie ein roter Faden zieht sich durch die verschiedenen Beiträge das Problem des Zugangs zum Recht für Menschen, die aufgrund ihres Status als Migrierende in einer prekäreren Situation sind als durchschnittliche Rechtssuchende und deren verfahrensrechtliche Position gegenüber dem normalen Verwaltungsverfahren eingeschränkt

Landesverweisung: Ungenügende Abklärung verletzt die EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte in einem Schweizer Fall, dass die Landesverweisung eines Mannes, der 2002 eine Vergewaltigung begangen hatte, gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstosse, weil das Bundesverwaltungsgericht die für die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips relevanten Umstände nur summarisch abgeklärt habe. Es ist aber möglich, dass die Landesverweisung bei gründlicher Abklärung EMRK-konform gewesen wäre. Die Schweizer Richterin weist

Wird die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip missachten?

„Menschenrechte umgestossen.“ Unter diesem Titel erschien eine Zuschrift von Jessica Gauch (Freiburg i.Ü.) am 4.4.19 in der NZZ, S. 11:   „Die eidgenössischen Räte haben eine Motion überwiesen, die – vereinfacht gesagt – verlangt, dass Terroristen auch in Folterstaaten ausgeschafft werden können (NZZ 20. 3. 19). Meines Erachtens muss in die ganze Diskussion wieder ein wenig Vernunft einkehren. Viel zu

One Free Press Coalition kämpft weltweit für Pressefreiheit

„Gehetzt, gefoltert, getötet“: Unter diesem Titel meldet und begründet die „Republik“ ihren Beitritt zur One Free Press Coalition. Auszug: „Für die Presse­freiheit kämpft die One Free Press Coalition, ein Zusammen­schluss von internationalen Medien, darunter «Forbes», das «Time Magazine», die «Financial Times», Yahoo News, die «Süddeutsche Zeitung», die Nachrichten­agenturen Associated Press und Reuters. In der Schweiz sind «Le Temps» und Republik Partner

Ministerkomitee des Europarates: Urteile des EGMR werden besser umgesetzt

Medienmitteilung des Europarats. Communiqué de presse du Conseil de l’Europe. „Die Reformen mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention langfristig zu sichern, haben eindeutig zu einer besseren Umsetzung der Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs geführt: Dies unterstreicht das Ministerkomitee des Europarates in seinem jüngsten Jahresbericht. Dem Bericht zufolge wurden 2 073 Grundsatzfälle, die große strukturelle Probleme verdeutlichen, seit Beginn der

Konzernverantwortung: Rechtskommission des Nationalrats besteht auf Gegenvorschlag

Die Rechtskommission des Nationalrats begründet ihren Widerstand gegen den Nichteintretensbeschluss des Ständerates so: „Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Anliegen der Initiative im Kern berechtigt sind und mit einem indirekten Gegenentwurf der Rückzug der Initiative ermöglicht werden sollte. Sie befürchtet, dass ein Abstimmungskampf einen Keil zwischen Wirtschaft und Gesellschaft schlagen könnte. Sie betont zudem, dass sich wichtige

Viviane Reding an der Universität Freiburg: „Les défis de l’Etat de droit en Europe“

Von der Universität Freiburg i.Üe. wird uns mitgeteilt: Am 10. Mai 2019 wird die ehemalige EU-Kommissarin Viviane Reding, die sich auch während ihrer Amtszeit als EU-Kommissarin immer auch und gerade für Belange des Rechtsstaates eingesetzt hat und hierzu «Klartext» spricht, im Rahmen des Europatages die Universität Freiburg besuchen und einen Vortrag (zumindest sehr mehrheitlich in französischer Sprache) zum Thema «Les

Veranstaltung: „Digitalisierung und Demenz – gehen die Menschenrechte vergessen?“

Veranstaltung des Kompetenzzentrums Menschenrechte der Universität Zürich. Mit  Dr. phil. Stefanie Becker (Geschäftsleiterin Alzheimer Schweiz, Chefredaktorin der „Zeitschrift für Angewandte Gerontologie“) und Michael Schmieder (Ethiker und Pfleger, langjähriger Leiter des Heims Sonnweid). Durch die Digitalisierung eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Betreuung von Personen mit Demenz, was sowohl für die Betroffenen, als auch das Pflegepersonal positive Auswirkungen haben kann. Ersetzen Computerprogramme

Projekt „Zugang zum Recht – Accès à la Justice“

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ – dazwischen liegen unzählige Hürden, auch in der Schweiz. Das Projekt „Zugang zum Recht – Accès à la Justice“ hat zum Ziel, Hindernisse zu beseitigen und Prozesse zur Stärkung der Menschenrechte zu ermöglichen. Das Projekt entsteht aus der Fusion von Schutzfaktor M mit dem Verein humanrights.ch und steht unter der Leitung von humanrights.ch. Entre „avoir

Soll die Schweiz JihadistInnen in Länder mit Folter und Todesstrafe ausschaffen?

Auszüge aus Voten in der Ständeratsdebatte vom 19.3.2019 über die Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP, TI): „Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht“. Pascale Bruderer Wyss (SP, AG), Kommissionspräsidentin: „(…) Angesprochen wird mit diesem Vorstoss ein ganz schwieriges, auch ein schwerwiegendes Dilemma. Einerseits stellen verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung

Konzernverantwortung: Wirtschaftsverbände wollen die Kraftprobe an der Urne

Die grossen Wirtschaftsverbände fühlen sich stark genug für die Kraftprobe einer Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative. Sie weisen das Vermittlungsangebot zurück, das ihnen die Rechtskommission des Ständerats in Form eines indirekten Gegenentwurfs macht. Aus dem Bericht der NZZ: „Jetzt zeigt sich allerdings, dass die Versuche des Parlaments, einen Ausgleich zwischen den Anliegen der Initianten und denjenigen der Wirtschaft zu finden, gescheitert

Im Fall Saudiarabien weckt der Bundesrat Zweifel an der schweizerischen Menschenrechtspolitik

Will der Bundesrat überhaupt noch eine internationale Menschenrechtspolitik der Schweiz? Das Beispiel Saudiarabien scheint zumindest zu zeigen, dass er sie mehr denn je  anderen Zielen unterordnet. „Die Schweiz verweigert einer von Island vorbereiteten und von allen EU-Staaten unterstützten Erklärung im Uno-Menschenrechtsrat zu Saudi-Arabien ihre Unterstützung. In der Erklärung wird Saudi-Arabien unter anderem aufgefordert, die inhaftierten Frauenrechtlerinnen freizulassen.“ (Bericht von Amnesty

Bericht des Bundesrates über die Menschenrechts-Aussenpolitik der Schweiz 2015-2018

Humanrights.ch hat den Bericht des Bundesrates über die Menschenrechts-Aussenpolitik der Schweiz ausführlich analysiert und präsentiert (Link). Hervorgehoben wird unter anderem die Bedeutung der Schaffung einer Unabhängigen Menschenrechts-Institution: „In den Augen der NGOs muss vordringlich das Projekt einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution zur Realisierung gelangen. Im Zuge der Vernehmlassung wurde anerkannt, dass die zu schaffende Institution auch im Bereich der Menschenrechtsaussenpolitik handlungsfähig

„Strassburger“ Urteile: Welches wären die Folgen „kalkulierten Ungehorsams“?

Vor der Abstimmung über die „Selbstbestimmungsinitiative“ empfahlen „Strassburg“-Kritiker, man solle zwar die SBI ablehnen, aber brauche dann künftig nicht mehr jedes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu respektieren. Da vermutlich in den kommenden Jahren politisch brisante Schweizer Urteile nach Strassburg weitergezogen werden, verdient eine Studie Beachtung, die das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) vorlegt: „Die Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen:

Haben die Menschenrechte Schutzmächte?

Das Prinzip der Nichteinmischung sei „in den letzten Jahrzehnten aufgeweicht worden“, zitiert die NZZ Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht, Europarecht, Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität Zürich. „Dies habe damit zu tun, dass die Menschenrechte in der Staatengemeinschaft an Bedeutung gewonnen hätten. (…) «Im venezolanischen Machtkampf zeigt sich das Dilemma des Völkerrechts», sagt Oliver Diggelmann. Es soll Krieg und

Sind die Verbote im neuen Genfer Laïcité-Gesetz, religiöse Symbole zu tragen, grundrechtskonform?

Am 10. Februar 2019 wurde im Kanton Genf ein neues Laïcité-Gesetz angenommen. Nun stellt sich die Frage, ob die damit eingeführten Verbote, im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Ämtern religiöse Symbole zu tragen, grundrechtskonform sind. Aus dem Bericht von „Le Temps“: „Sur le point d’être acceptée, la nouvelle loi sur la laïcité devrait désormais devoir passer devant la justice. Le

„Die Achtung der Menschenrechte ist für Unternehmen nicht mehr freiwillig“

Der „Tages-Anzeiger“ porträtiert auf der „Wissen“-Seite einer Ausgabe von Samstag, 9. Februar 2019, Christine Kaufmann, Professorin an der Universität Zürich, die kürzlich zur Leiterin des Ausschusses für verantwortungsvolle Unternehmensführung bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewählt wurde. Auszug: „(…) «Im Völkerrecht geht es immer noch um Staaten. Unternehmen kommen praktisch nicht vor, dabei spielen sie global in

Dick Marty: „Une certaine idée de la justice. Tchétchénie – CIA- Kosovo – drogue.“ Rezension von Christoph Wehrli.

„Dick Marty blickt zurück auf sein Engagement als Staatsanwalt und Politiker. Es galt im kantonalen, schweizerischen und europäischen Rahmen der Gerechtigkeit – auch gegen mächtige, oft kurzsichtig verfochtene Interessen. (…)“ Dr. Christoph Wehrli rezensiert auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik / Association suisse de politique étrangère die Neuerscheinung Une certaine idée de la justice. Tchétchénie – CIA- Kosovo

FPÖ-Innenminister lässt die europapolitische Bedeutung des klaren Neins zur SBI erkennen

Es wäre so günstig gewesen für den österreichischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Hätte die Schweiz die „Selbstbestimmungsinitiative“ angenommen, so hätte er fordern  können: Das Schweizervolk geht voran – Österreich soll in seine Spur treten. Nun musste er sich allein exponieren mit einem Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Auszug aus dem Bericht von NZZ-Korrespondentin Meret Baumann (Wien): „«Ich bin angetreten, um

Absinken der Grundrechtsstandards droht trotz Ablehnung von DSI und SBI. Ein Beispiel.

Eine Annahme der Durchsetzungsinitiative (DSI) oder der  Selbstbestimmungsinitiative (SBI) wäre ein Dammbruch gewesen. Aber wer die Hoffnung hatte, die deutlichen Nein-Mehrheiten würden das Grundrechtsniveau in der Schweiz stabilisieren, muss jetzt erkennen, dass die Grundrechtsstandards trotzdem – ja mehr denn je – verteidigt werden müssen. Brigitte Hürlimann zeigt es mit einem Fallbeispiel. An den Anfang ihres Gerichtsberichts in der „Republik“  stellt

Revision des Bundesgerichtsgesetzes: Streichung der subsidiären Verfassungsbeschwerde?

In seiner Medienmitteilung zur BGG-Revision weist das Bundesgericht darauf hin, dass die Gesetzesvorlage den Beschwerdeweg ans Bundesgericht auch in bisher ausgeschlossenen Rechtsbereichen öffne, sofern sich eine rechtliche Grundsatzfrage stellt oder sonst ein bedeutender Fall vorliegt. Im Hinblick darauf werde die subsidiäre Verfassungsbeschwerde überflüssig. In einem Artikel in der Richterzeitung (Ausgabe 2018/4) schreibt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer, dass die Rechtssuchenden mit dieser

Voto-Studie: Thema der SBI bereitete vielen Stimmenden Mühe

Die von der Bundeskanzlei finanzierten VOTO-Studien untersuchen das Stimmverhalten bei eidgenössischen Abstimmungen. Das Gemeinschaftsprojekt des Forschungszentrums FORS in Lausanne, des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) und des LINK Instituts in Luzern hat nun auch die Volksabstimmung vom 25. November 2018 analysiert. Betreffend die Selbstbestimmungsinitiative halten die Studienautoren fest, dass diese Abstimmungsvorlage vielen Stimmenden Mühe bereitet hätte. 43 Prozent hätten angegeben,

Bundesgericht: Stellungnahme der FDK zur «Vollgeld-Initiative» war nicht statthaft

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 über die «Vollgeld-Initiative» veröffentlichte die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf ihrer Website die Publikation «Die Argumente der SNB gegen die Vollgeldinitiative». Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) publizierte eine Medienmitteilung mit dem Titel «Die FDK empfiehlt die Vollgeld-Initiative zur Ablehnung». Wegen beiden Veröffentlichungen erhob eine Privatperson noch vor dem Abstimmungstermin Beschwerde.

Ausschaffungen: Parlamentarier wollen Härtefallklausel mit Vorstössen abschaffen oder einschränken

Die erstmalige Anwendung der Härtefallklausel durch das Bundesgericht rückt parlamentarische Vorstösse in den Vordergrund, durch welche die Härtefallklausel abgeschafft oder eingeschränkt werden soll. Wir erinnern uns: Die Härtefallklausel war Hauptstreitpunkt der Volksabstimmung über die Durchsetzungsinitiative der SVP. 58,9 % der Stimmenden lehnten die Initiative ab und stellten sich damit hinter die Härtefallklausel. Wie zu erwarten war, hat nun das erste

Revision des Bundesgerichtsgesetzes: Künftig direkt aus dem Kanton nach „Strassburg“?

Das Bundesgericht soll durch eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes entlastet werden. Derzeit behandelt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diese Vorlage. Umstritten ist, ob die sogenannte subsidiäre Verfassungsbeschwerde beibehalten werden soll. Aus der Medienmitteilung über die Botschaft des Bundesrates (français italiano): „Festhalten möchte der Bundesrat an der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt wähnt,

Zürcher Arbeitsgericht schliesst Journalistin von Prozess über Forderung nach Gleichstellungsgesetz aus

Aus einem Bericht von Brigitte Hürlimann in der „Republik“, erschienen am 28.11.18 (Link): „Vor dem Zürcher Arbeitsgericht kreuzen die Vertreter einer Schweizer Grossbank und eine ehemalige Mitarbeiterin die Klingen. Thema ist eine geschlechterbedingte Lohndiskriminierung. Wie die Sache endet? Keine Ahnung! (…) Man beginne nun mit den Vergleichsgesprächen, sagt die vorsitzende Richterin Eva Borla-Geier, und die seien nicht öffentlich. Zwar wird

„Strassburg“ soll der Freiheit zur Verletzung religiöser Gefühle die Bahn freimachen

In den schweizerischen Diskussionen über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vernimmt man oft und laut den Ruf nach Zurückhaltung: Subsidiarität, wie in der Präambel zum 15. Zusatzprotokoll verankert; „self restraint“; „margin of appreciation“. Nun ist ein anderer Ruf zu vernehmen: Nach einem Urteil des EGMR, wonach Österreich einen Strafartikel gegen Blasphemie anwenden durfte, wird „Strassburg“ aufgefordert, der

Jörg Paul Müller: Lehren nach dem Nein zur „Selbstbestimmungs-Initiative“

Auszug aus dem Artikel „Lehren, die nach dem Nein zur Selbstbestimmungsinitiative zu ziehen sind“, von Jörg Paul Müller, emeritierter Ordinarius für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Bern: „Die klare Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative zeigt, dass neben dem Parlament auch das Stimmvolk keine grundrechtswidrige wörtliche Umsetzung eines neuen Verfassungstextes akzeptieren will. (…) Eine Lehre, die mit Sicherheit aus den Auseinandersetzungen

Veranstaltung. „Klimawandel – Flucht – Migration: Ein Thema für die Menschenrechte?“

Das Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich lädt ein zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung am 4. Dezember 2018, 18:15 – 19:30, an der Universität Zürich, Hauptgebäude, Rämistrasse 71, KOL-E-21. Es werden menschenrechtliche Fragen rund das Thema Klimaflucht mit Prof. Walter Kälin, Gesandter der Plattform zu Flucht vor Naturkatastrophen und em. Ordinarius für Staats- und Völkerrecht, Universität Bern, diskutiert: „Überschwemmungen, Sturmfluten, Dürre: Jedes Jahr sind

Bundesrat Cassis macht sich Sorgen über die „unmöglichen Übergangs-bestimmungen“ der „Selbstbestimmungs-Initiative“

Bundesrat Ignazio Cassis stellte kürzlich in einem Interview fest, es sei ihm bewusst, von wem er in die Landesregierung gewählt worden sei. Nämlich mit wesentlicher Beteiligung der wohöl fast  geschlossenen SVP-Fraktion. Nun aber wendet er sich entschieden gegen die „Selbstbestimmungsinitiative“ dieser Partei. Auszug aus einem Interview, das in der „Schweiz am Wochenende“ vom 17.11.2018 (S. 12 f.) unter dem Titel

Jetzt fallen alle Hemmungen: SVP-Nationalrat Vogt wirft EGMR-Richtern „Sympathien für den politischen Islam“ vor

„Ich will nicht, dass Richter mit Sympathien für den politischen Islam über unserer Verfassung und damit über den Schweizer Bürgern stehen“, schreibt SVP-Nationalrat und Wirtschaftsrechts-Professor Hans-Ueli Vogt, und meint damit offenbar die Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg, die eine Beschwerde gegen ein höchstrichterliches Urteil aus Österreich über die Anwendung einer Strafnorm für Blasphemie abwies. Mehr dazu hier.

Dann eben nochmals: „Strassburg“ ist KEIN EU-Gericht!

„Unsere Verfassung schützt Menschenrechte besser als ein paar bürokratische EU-Richter“, postet ein Martin Hartmann im Facebook.   Für wie blöd muss man seine Mitbürgerinnen und Mitbürger halten, um zu glauben, man könne ihnen noch 10 Tage vor der Abstimmung einreden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg sei ein EU-Gericht? Die „Basler Zeitung“ (damals noch „Blochers BaZ“) musste dies schon

Laurent Wehrli: „Suisse et Autodétermination : déjà une réalité!“

Extrait d’un article de Laurent Wehrli, Conseiller national (PRD/FDP, VD), vice-président de l‘Association suisse de politique étrangère / Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik (lien à l’article complet): „(…) D’aucuns tentent de faire croire que la Suisse n’est pas un pays régi par l’autodétermination, allant même jusqu’à instiller le soupçon que le droit international est supérieur au droit national. Ce n’est pas

Ausgerechnet… Befürworter der „SBI“ werfen „Strassburg“ NICHT-Verurteilung Österreichs vor

Im Dilemma zwischen Islamophobie und der Forderung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) solle sich gegenüber den Konventionsstaaten stärker zurückhalten, obsiegt für einige Anhänger der „Selbstbestimmungsinitiative“ die Islamophobie – und die Entschlossenheit, „Strassburg“ mit allen Mitteln der Polemik zu bekämpfen. In Österreich wurde eine Frau verurteilt, weil sie Mohammed wegen seiner Heirat einer Frau im Kindesalter als Pädophilen bezeichnet hatte.

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative löst keine Probleme, sondern schafft neue.

Aufgrund der gegenwärtigen Regelung in der Bundesverfassung zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selbst demokratisch legitimiert haben, wurden immer wieder flexible und pragmatische Lösungen von Konflikten zwischen Landesrecht und Völkerrecht gefunden. Die Initiative schafft keine Möglichkeiten zur Kündigung völkerrechtlicher Verträge, die nicht heute schon bestehen und genutzt werden könnten. Die SVP hat mit der Kündigungsinitiative

L’initiative dite pour l’autodétermination ne sert pas la souveraineté de la Suisse.

Souveraineté signifie possibilité de s’autodéterminer dans le cadre des normes qui rendent cette autodétermination possible, qui la légitiment et qui la maintiennent à terme. La souveraineté se manifeste précisément aussi dans la capacité de décider librement de s’engager dans des relations contractuelles, afin de pouvoir défendre ses propres intérêts. La possibilité de ne pas respecter des normes fondamentales comme celles

Die fremden Schweizer Richter: Schweizerin und Schweizer an internationalen Gerichtshöfen

Eine Schweizer Richterin und sechs Schweizer Richter, die an drei verschiedenen internationalen Gerichtshöfen tätig waren oder es noch immer sind, gehen auf von der „Selbstbestimmungsinitiative“  aufgeworfene Fragen zum Völkerrecht ein und erzählen von ihren persönlichen Überzeugungen und Erfahrungen als internationale RichterInnen. Link zu den Statements von Lucius Caflisch, Giorgio Malinverni, Mark Villiger, Carlo Ranzoni, Helen Keller, Stefan Trechsel, Robert Roth.

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione indebolisce la democrazia.

Democrazia significa possibilità di autodeterminarsi in materia politica, possibilità che deve continuare ad essere garantita anche in futuro. L’esercizio della democrazia presuppone l’esistenza delle istituzioni e delle procedure proprie allo Stato di diritto. Anche i diritti umani ne fanno parte; una democrazia senza libertà di espressione, libertà di stampa o libertà di associazione è infatti impensabile. La protezione giuridica delle

L’initiative dite pour l’autodétermination affaiblit la démocratie.

Démocratie signifie possibilité de s’autodéterminer en matière politique, possibilité qui doit être garantie aussi dans le futur. La démocratie présuppose donc l’existence des institutions et procédures de l’État de droit, dont font aussi partie les droits fondamentaux, car une démocratie n’est pas concevable sans droits fondamentaux comme la liberté d’opinion et d’expression, la liberté des médias ou la liberté d’association.

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative schwächt die Demokratie.

Demokratie heisst freie politische Selbstbestimmung, die auch in der Zukunft gesichert ist. Demokratie setzt deswegen die Einrichtungen und Verfahren des Rechtsstaates voraus. Dazu gehören auch die Menschenrechte, denn eine Demokratie ist ohne Rechte wie Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit nicht denkbar. Ohne rechtlich geschützte Freiheit hat Demokratie keine Luft zum Atmen. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ist zudem undemokratisch, weil sie den Stimmbürgerinnen

Pascal Couchepin: „Je ne veux pas d’une dictature de la majorité en Suisse“

Extrait d’un interview, publié par „Le Matin Dimanche“, le 11 novembre 2018, page 8. „Pascal Couchepin, en général, les anciens conseillers fédéraux restent en retrait. Pourquoi sortez-vous de votre réserve à deux semaines du vote? Ce n’est pas la première fois que je participe au débat politique. Si j’interviens, c’est que je crois sincèrement que cette initiative de l’UDC est vicieuse

Nationalrat Vogt über Italien und „Strassburg“: Wusste er es nicht besser – oder wollte er irreführen?

„Laut Hans-Ueli Vogt (SVP) verweigerte sich Italien einem Urteil zu Schulkruzifixen. Fakt ist: Italien siegte vor Gericht. Auch Italien habe schon Verdikte aus Strassburg ignoriert. So begründete SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt im Interview mit dieser Zeitung seine Haltung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es wäre Vogts Meinung nach nicht weiter tragisch, wenn sich die Schweiz aufgrund der Selbstbestimmungsinitiative mal über

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione minaccia la protezione dei diritti umani.

La Convenzione europea per la salvaguardia dei diritti dell’uomo istituisce un sistema di protezione dei diritti umani molto apprezzato a livello internazionale. Importanti diritti oggi iscritti nella Costituzione federale sono stati ispirati, sviluppati e rafforzati nell’ambito di questo meccanismo di protezione. La Convenzione europea per la salvaguardia dei diritti dell’uomo ci protegge anche qualora una legge federale dovesse violare i

L’initiative dite pour l’autodétermination met en danger la protection des droits fondamentaux, en particulier par le biais de la CEDH

La Convention européenne des droits de l’homme (CEDH) a créé un système de protection des droits fondamentaux hautement réputé sur le plan international. D’importants droits qui figurent aujourd’hui dans la Constitution fédérale ont été inspirés, développés et renforcés à partir de ce système. La Convention européenne nous protège aussi lorsque nos droits fondamentaux sont violés par une loi fédérale. Elle

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative gefährdet den Menschenrechts-schutz, insbesondere durch die EMRK.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat ein international hoch angesehenes Schutzsystem von Menschenrechten geschaffen. Wichtige Rechte, die sich heute in der Bundesverfassung finden, wurden durch dieses Schutzsystem angeregt, weiterentwickelt und gestärkt. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns auch dann, wenn ein Bundesgesetz unsere Grundrechte verletzt. Sie ergänzt damit das Schutzsystem der Bundesverfassung, das im Unterschied zu anderen Staaten in solchen Fällen nur

René Rhinow zur „Selbstbestimmungs-Initiative“: Selten wurde so viel Falsches behauptet

Ich mag mich nicht erinnern, dass vor einer Volksabstimmung (eidgenössische Abstimmung über die Selbstbestimmungs-Initiative) so viele Unwahrheiten verbreitet worden sind, wie dies gegenwärtig in Leserbriefen von Anhängern der Initiative (und auch in Artikeln von Chefredaktoren) der Fall ist. Wie Phönix aus der Asche stiegen selbsternannte Spezialisten des Verfassungsrechtes und des Völkerrechts, die sich wohl vorher nie damit befasst haben. Und

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione è una contraddizione in termini.

Come affermato dai suoi promotori, l’iniziativa è diretta contro l’Accordo tra la Svizzera e l’UE sulla libera circolazione delle persone, il quale è stato oggetto di referendum. Nel contempo essa prevede però anche che i trattati internazionali assoggettati al referendum sono determinanti per il Tribunale federale e quindi devono essere applicati anche se contrari alla Costituzione. Pertanto, da un lato

L’initiative dite pour l’autodétermination est contradictoire

L’initiative est dirigée en tout cas, selon ses auteurs, contre l’Accord avec l’Union européenne (UE) sur la libre circulation des personnes, qui a été assujetti au référendum. En même temps, cependant, l’initiative prescrit que les traités internationaux dont l’arrêté d’approbation a été sujet au référendum restent déterminants pour le Tribunal fédéral et doivent donc être appliqués par celui-ci même s’ils

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative ist selbstwidersprüchlich.

Die Initiative richtet sich laut Initianten jedenfalls gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU, das dem Referendum unterstand. Gleichzeitig ordnet sie an, dass völkerrechtliche Abkommen, die dem Referendum unterstanden, für das Bundesgericht massgeblich und damit auch bei Verstoss gegen die Verfassung vom Bundesgericht anzuwenden sind. Die Initiative erklärt damit das Abkommen zur Personenfreizügigkeit für massgeblich, das sie beseitigen will.

„Selbstbestimmungs-Initiative“: Nationalrat Vogt erklärt das reale Leben zur Theorie

Gute Theorie sollte das Leben abbilden und zu seinem Verständnis beitragen. SVP-Nationalrat Hansueli Vogt, der Vater der „Selbstbestimmungs-Initiative“, macht es anders: Er erklärt das reale Leben zur Theorie. Seit mehr als 40 Jahren finden Menschen, die in der Schweiz leben, Recht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. In Voraussicht, dass die Initianten versuchen werden, diese Lebensrealität aus der Debatte

„Selbstbestimmungs-Initiative“: Aspekte der Bedeutung der EMRK für die Wirtschaft

Auszug aus dem Rechtsgutachten von Prof. Christine Kaufmann, erstellt für den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse (S. 29 ff.). Link zum Gutachten. Der Auszug enthält keine Fussnoten. „Auftragsgemäss werden nachfolgend einige ausgewählte Garantien der EMRK, die für wirtschaftliche Akteure von besonderer Bedeutung sind, im Hinblick auf eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative skizziert. Die SBI zielt insbesondere auf die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK ab, da diese

Docenti di diritto: „Sì ai diritti umani e alla democrazia, no all’iniziativa per l’autodeterminazione!“

Docenti di diritto di tutte le Facoltà di giurisprudenza svizzere respingono la cosidetta iniziativa per l’autodeterminazione. Nove Punti: 1. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione crea incertezza giuridica. 2. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione è una contraddizione in termini. 3. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione, creando incertezza giuridica, nuoce al Tribunale federale. 4. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione mette a repentaglio le relazioni economiche della

Enseignantes et enseignants de droit: „Oui aux droits humains et à la démocratie, non à l’initiative pour l’autodétermination !“

Enseignantes et enseignants de droit de toutes les disciplines juridiques des Facultés de droit suisses rejettent l’initiative dite pour l’autodétermination. 9 points: 1. L’initiative dite pour l’autodétermination crée une forte insécurité juridique. 2. L’initiative dite pour l’autodétermination est contradictoire. 3. L’initiative dite pour l’autodétermination, de par l’incertitude juridique qu’elle crée, est dommageable pour le Tribunal fédéral. 4. L’initiative dite pour